Wie funktioniert die Briefwahl?

Briefwahl ist ganz einfach: Briefwahlunterlagen beantragen (hier), ausfüllen und
einschicken. Seit 2008 musst Du noch nicht mal einen Grund für die Briefwahl angeben.
Also – worauf wartest Du?

Du bist Erstwähler*in oder möchtest zum ersten Mal per Briefwahl deine Chance zur
Mitbestimmung durch die Gemeinderatswahl #GRW24 nutzen?
Wir beantworten Dir hier die 5 wichtigsten Fragen zur Briefwahl:

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Du bekommst rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, gleichzeitig bekommst Du
einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahl. Den Ausgefüllten Antrag kannst Du
einfach zurückschicken und schon bekommst die Briefwahlunterlagen. In Bühl, kannst Du die
Wahlunterlagen auch direkt online abrufen, das geht hier (Link einfügen).

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Am besten du beantragst die Briefwahlunterlagen gleich, wenn Du deine
Wahlbenachrichtigung bekommen hast. Es kann erfahrungsgemäß einige Tage, in seltenen
Fällen auch Wochen dauern, bis du deine Briefwahlunterlagen bekommst. Achte darauf, dass
du die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl abschickst.

Wie und bis wann muss ich den Wahlbrief zurücksenden?

Nur Briefwahlunterlagen, die rechtzeitig eingehen, werden bei der Wahl berücksichtigt.
Stichtag ist der Wahltag bis 18:00 – bei der #GRW24 in Bühl ist das der 9. Juni 2024.

Was muss ich beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen beachten?

Bei den Briefwahlunterlagen liegt eine ausführliche Beschreibung bei. Bitte beachte
insbesondere, dass Du:

  • den Stimmzettel richtig, wie in der Beschreibung erklärt, ausfüllst
  • eindeutige, erkennbare Kreuze machst, in den dafür vorgesehenen Feldern
  • den Wahlschein (NICHT den Stimmzettel!) an der angegebenen Stelle eigenhändig
    unterschreibst
  • die unbeschädigten Briefwahlunterlagen im dafür vorgesehenen Umschlag wieder an
    die Stadt Bühl zurück schickst

Wie sicher ist die Briefwahl?

Vorab: Die Briefwahl in Deutschland ist schon seit 1957 etabliert und folgt einem bewährten
Verfahren. Es sind mehrere Sicherheitsmechanismen etabliert worden, die eine freie und
geheime Wahl, ohne Betrug, ermöglichen:

  1. Du kannst nur einmal deine Stimme abgeben – entweder an der Urne im Wahllokal
    (hier findest Du die Wahllokale in Bühl), oder per Brief – doppelt wählen geht nicht,
    weil durch die Einsendung des Antrags auf Briefwahl im Wählerverzeichnis vermerkt
    wird, dass Du nicht mehr vor Ort wählen kannst.
  2. Selbst wenn jemand anderes für Dich Unterlagen anfordern würde, bekommst Du
    immer an deine letzte Meldeadresse eine Information über diese Anforderung, so
    kann kein anderer Deine Stimme abgeben.
  3. Es gab in der Vergangenheit (u.a. in Quakenbrück und in Stendal, Versuche, die
    Briefwahl zu fälschen – jedes Mal ist das aufgefallen und die Wahlfälscher wurden zu
    Gefängnisstrafen (teils auf Bewährung) verurteilt.
    Als Wahlberechtigte:r kannst Du mit deiner Stimme bei der Gemeinderatswahl das Leben in
    deiner Stadt aktiv mitgestalten und dafür sorgen dass sie noch lebenswerter wird.
    Wenn Du mehr tun willst, oder Fragen zur Wahl, oder zu den Grünen in Bühl hast, sprich uns
    auf unseren Wahlständen auf dem Marktplatz an oder schreibe uns einfach hier (Link:
    https://gruene-regionbuehl.de/kontakt/).