Wie funktioniert die Briefwahl? Briefwahl ist ganz einfach: Briefwahlunterlagen beantragen (hier), ausfüllen und einschicken. Seit 2008 musst Du noch nicht mal einen Grund für die Briefwahl angeben.Also – worauf wartest Du? Du bist Erstwähler*in oder möchtest zum ersten Mal per Briefwahl deine Chance zur Mitbestimmung durch die Gemeinderatswahl nutzen? Wir beantworten Dir hier die 5 wichtigsten Fragen zur Briefwahl: Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen? Du bekommst rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, gleichzeitig bekommst Du einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahl. Den Ausgefüllten Antrag kannst Du einfach zurückschicken und schon bekommst die Briefwahlunterlagen. In Bühl, kannst Du die Wahlunterlagen auch direkt online abrufen, das geht teilweise hier auf der Seite der Stadt Bühl. Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen? Am besten du beantragst die Briefwahlunterlagen gleich, wenn Du deine Wahlbenachrichtigung bekommen hast. Es kann erfahrungsgemäß einige Tage, in seltenen Fällen auch Wochen dauern, bis du deine Briefwahlunterlagen bekommst. Achte darauf, dass du die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl abschickst. Wie und bis wann muss ich den Wahlbrief zurücksenden? Nur Briefwahlunterlagen, die rechtzeitig eingehen, werden bei der Wahl berücksichtigt. Stichtag ist der Wahltag bis 18:00.. Was muss ich beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen beachten? Bei den Briefwahlunterlagen liegt eine ausführliche Beschreibung bei. Bitte beachte insbesondere, dass Du: den Stimmzettel richtig, wie in der Beschreibung erklärt, ausfüllst eindeutige, erkennbare Kreuze machst, in den dafür vorgesehenen Feldern den Wahlschein (NICHT den Stimmzettel!) an der angegebenen Stelle eigenhändig unterschreibst die unbeschädigten Briefwahlunterlagen im dafür vorgesehenen Umschlag wieder an die Stadt Bühl zurück schickst Wie sicher ist die Briefwahl? Vorab: Die Briefwahl in Deutschland ist schon seit 1957 etabliert und folgt einem bewährten Verfahren. Es sind mehrere Sicherheitsmechanismen etabliert worden, die eine freie und geheime Wahl, ohne Betrug, ermöglichen: Du kannst nur einmal deine Stimme abgeben – entweder an der Urne im Wahllokal (hier findest Du die Wahllokale der jeweiligen Wahl in Bühl), oder per Brief – doppelt wählen geht nicht, weil durch die Einsendung des Antrags auf Briefwahl im Wählerverzeichnis vermerkt wird, dass Du nicht mehr vor Ort wählen kannst. Selbst wenn jemand anderes für Dich Unterlagen anfordern würde, bekommst Du immer an deine letzte Meldeadresse eine Information über diese Anforderung, so kann kein anderer Deine Stimme abgeben. Es gab in der Vergangenheit (u.a. in Quakenbrück und in Stendal), Versuche, die Briefwahl zu fälschen – jedes Mal ist das aufgefallen und die Wahlfälscher wurden zu Gefängnisstrafen (teils auf Bewährung) verurteilt. Als Wahlberechtigte:r kannst Du mit deiner Stimme bei der Gemeinderatswahl das Leben in deiner Stadt aktiv mitgestalten und dafür sorgen dass sie noch lebenswerter wird. Wenn Du mehr tun willst, oder Fragen zur Wahl, oder zu den Grünen in Bühl hast, sprich uns auf unseren Wahlständen auf dem Marktplatz an oder schreibe uns einfach über unser Kontakformular.